Ok, Wenn das Amt bescheid weiß und das ALG II schon gekürzt wird, ist es ok. Wollte nur nicht, dass du Probleme bekommst
Wenn Ihr verheiratet wärt, wäre es kein Problem die Kosten anzusetzen.
Da Ihr aber nicht verheiratet seit, sehe ich hier keine Möglichkeit für deine Freundin diese Kosten steuerlich geltend zu machen…ein Moment…..
Eine Möglichkeit wäre evt. das deine Freundin die Kosten als Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung geltend machen kann. In der Literatur habe ich gerade gefunden, das Zitat”Unterstützung einer Person in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können grundsätzlich als Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, wenn durch die Zahlungen bestimmte inländische öffentliche Mittel gekürzt werden (§33a Abs. 1 Satz 2 ESTG).” Da das ALG II gekürzt wurde, denke ich könnte es auf diesem Weg funktionieren. Diese Info ist aber natürlich ohne Gewähr.:-)
Ich hatte diesen Fall aber bisher auch noch nicht.