EmediateAd
Bedarfsgemeinschaft und Lohnsteuer | Forum |
                 

Forum : Bedarfsgemeinschaft und Lohnsteuer

Aktueller Benutzer: Gast Anmelden Registrieren
Bitte beachte die Registrierung

Suche 
Durchsuche Foren:


 




Bedarfsgemeinschaft und Lohnsteuer

Neues Thema erstellen Auf Beitrag antworten
BenutzerBeitrag

13:57
17. Februar 2010


dirk73f

Lehrling

Beiträge 3

Hallo Leute,

habe da man mal eine ganz wichtige Frage.

Meine Freundin und ich leben seit Jahren zusammen (eheähnliches Verhältnis). Nun sie arbeitet als exam. Krankenschwester und ich bekomme zur Zeit noch ALGII, aber bald bekomme ich eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Nun habe ich das komplette Jahr 2009 ALGII bezogen und war auch in Reha und wir hatten einiges an zusätzlichen Kosten.

Jetzt kommt meine Frage an euch kann ich bzw. meine Freundin steuerlich diese Kosten bei ihrer Lohnsteuerberechnung absetzen?? Sind das besondere Aufwendungen zb. oder besondere Belastungen?? Ich meine ich hätte mal was davon gehört, bin mir aber nicht sicher und vor allem weiß ich nicht wie und was ich in dem Formular eintragen muss. Sprich was muss ich machen??

Denn ich fülle eigentlich immer die Formulare aus, aber hier weiß ich leider nicht weiter.

Danke für die Hilfe.

14:02
17. Februar 2010


Dante

Gast

Steht dir überhaupt ALG II zu wenn gemeinsamer Haushalt mit Freundin???

Kosten die dir entstanden sind, sind in deiner Erklärung einzutragen. Da du aber keine Steuern bezahlt hast, bringt das nichts.

Wenn deiner Freundin Kosten für sich entstanden sind, dann sind diese Kosten in Ihrer Einkommensteuererklärung einzutragen.

Gruß

Dante

14:15
17. Februar 2010


dirk73f

Lehrling

Beiträge 3

Hallo Dante,

ja sicher steht mir ALG II zu. Ich bekomme sie ja seit 2007 weil ich seit dem chronisch erkankt bin. Dafür werde ich ja nun zum Renter und stehe dann am Abstellgleis sozusagen. Ist aber ein anderes Thema. Klar sind ihr Kosten erstanden durch mich. Bekomme ja erstmal den den vollen Satz von der Arge und außerdem reicht das Geld vorne bis hinten nicht und sie bezahlt immer mit. Nun müsste ich nur wissen wie und wo ich was eintragen kann damit das Finanzamt überhaupt weiß das meine Freundin mit mir zusammenlebt und Mehraufwand hat durch mich. Das ist wo ich die Probleme habe. Ich will ja nicht abzocken und Fakt ist das sie durch mich mehr bezahlt. Und eigentlich kann die ARGE froh sein das wir zusammen leben denn sonst würde es ja erheblich teuer weil ich ja sonst alles bezahlt werden muss, nur warum sollten wir 2 Wohnungen nehmen wenn wir zusammen leben wollen.

Das ich auch den vollen Satz nicht bekomme was ja auch Ok ist , aber dann müsste man auch steuerlich was von den zusätzlichen Kosten absetzen wie zb. die ganzen Fahrten zu den Ärzten oder das ich der Krankenkasse mehr bezahlen musste damit für das ganze befreit bin usw…. Wenn ich nur schon die Fahrten zu den Ärzten rechne pro Jahr dann kommt aber echt was zusammen da wir auch noch auf dem Land wohnen kommt da ganz schön was zusammen.


Gruß

Dirk

14:34
17. Februar 2010


Dante

Gast

Ok, Wenn das Amt bescheid weiß und das ALG II schon gekürzt wird, ist es ok. Wollte nur nicht, dass du Probleme bekommst :-)

Wenn Ihr verheiratet wärt, wäre es kein Problem die Kosten anzusetzen.

Da Ihr aber nicht verheiratet seit, sehe ich hier keine Möglichkeit für deine Freundin diese Kosten steuerlich geltend zu machen…ein Moment…..

Eine Möglichkeit wäre evt. das deine Freundin die Kosten als Unterhaltszahlungen in der Steuererklärung geltend machen kann. In der Literatur habe ich gerade gefunden, das Zitat”Unterstützung einer Person in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft können grundsätzlich als Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden, wenn durch die Zahlungen bestimmte inländische öffentliche Mittel gekürzt werden (§33a Abs. 1 Satz 2 ESTG).” Da das ALG II gekürzt wurde, denke ich könnte es auf diesem Weg funktionieren. Diese Info ist aber natürlich ohne Gewähr.:-)

Ich hatte diesen Fall aber bisher auch noch nicht.

19:34
17. Februar 2010


dirk73f

Lehrling

Beiträge 3

Da steht “nichteheähnliches Lebensgemeinschaft”, also zb. Geschwister, aber wir haben ja eine eheähnliche Lebensgemeinschaft, wie man früher sagte man teilt Tisch und Bett. Ist das denn egal?

Neues Thema erstellen Auf Beitrag antworten


Antworten auf Thema: Bedarfsgemeinschaft und Lohnsteuer

Gast Name (erforderlich):

Gast E-Mail (erforderlich):

Guest URL (required)

Matheaufgabe erforderlich
Was ist die Summe von: 11 + 10        (erforderlich)

Beitragsantwort:


 
 

Über das Forum

Im Moment online:

12 Gäste

Maximum online: 48

Foren:

Gruppen: 2

Foren: 2

Themen: 1351

Beiträge: 3038

Mitglieder:

Es gibt 944 Benutzer

Es gibt 856 Gäste


admin hat 15 Beiträge verfasst

Top-Poster

Tempelhof123 - 99

Bär - 44

tommeyg - 36

Der Fuchs - 19

frank - 12

Administrator: admin


© Simple:Press Forum - Version 3.1.2 (Build 340)