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Forum : Auslösung und Wegegeld

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BenutzerBeitrag

16:09
22. August 2010


Tanni212

Lehrling

Beiträge 1

Hallo zusammen,

Wir sitzen gerade bei der Einkommensteuererklärung für 2009. Wir haben vom Arbeitgeber meines Mannes eine Bescheinigung erhalten, über die Tätigkeit auf verschiedenen Baustellen im Jahre 2009. Jeder Tag wird dort aufgeführt mit den jeweiligen Daten, von wann bis wann er dort gearbeitet hat. Es werden keine Kilometer genannt, die wissen wir allerdings auch selbst, ebenso wird nicht gesagt wieviel Auslösung er pro Tag erhalten hat. Am Ende dieser Bescheinigung steht “erhielt an steuerfreier Auslösung und Wegegeld EURO XXX”.

Wie verhält es sich nun mit der Kilometerpauschale, können wir diese bei der Steuererklärung trotzdem noch angeben? Und wie ist das dann einzusetzen?

Wir würden uns über eine Antwort sehr freuen.

Gruß

Tanni212

07:02
24. August 2010


Lukiluki

Gast

Man kann die Fahrtkosten ansetzen muss dann aber die steuerfreie Erstattung davon abziehen. Normalerweise gibt es hier extra Aufstellung, wo dies genau aufgelistet ist. Ich gehe mal davon aus das der Arbeitgeber die Fahrtkosten zu 100 % Erstattet hat, in diesem Fall würde das dann natürlich nichts bringen.

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