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Forum : AfA nach Überlassung

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BenutzerBeitrag

20:50
29. März 2010


ich

Gast

Hallo,

habe eine Eigentumswohnung durch unentgeltliche Überlassung übernommen. Der vorherige Eigentümer hat natürlich AfA nach § 7 Abs. 5 Nr. 3 Buchst. b (degr.) EStG über die Einkommensteuererklärung gemacht. Führe ich die AfA vom Vorbesitzer weiter (z. B. 8. Jahr) oder beginne ich mit dem Datum der Überlassung von neuem (1. Jahr) ?

Weiss jemand Rat?

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