Wohnungsvermietung: Was bedeutet “ortsübliche Miete”? - Haben Sie als Hauseigentümer Ihre Immobilie verbilligt vermietet? Wenn Sie weniger als 56 % der ortsüblichen Miete verlangen, müssen Sie für die Ermittlung der steuerpflichtigen Einkünfte die Mieteinnahmen und -ausgaben in einen entgeltlichen und in einen unentgeltlichen Teil aufteilen. Dabei kommt es nicht selten zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Finanzamt über die Höhe des Vergleichsmaßstabs “ortsübliche Miete”. Die Finanzverwaltung hat nun hierzu eine durchaus positive Regelung getroffen: Sie können jetzt auch als ortsübliche Miete einen Wert zugrunde legen, der innerhalb der Mietpreisspanne des örtlichen Mietspiegels liegt, und dabei selbst den niedrigsten Wert der Mietpreisspanne in die Vergleichsrechnung einbeziehen.
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1 Kommentar
Wir haben das Problem, dass die ortsübliche Miete aus dem Mietspiegel tatsächlich mindestens von den Vermietern hier in der Wohnanlage nicht erzielt werden kann. Die Erhebung der ortsüblichen Miete erfolgt wohl nur bei den Zahlen, die im Rahmen von gerichtlichen Verfahren bei Mieterhöhungen erhoben wurden - also eine denkbar kleine Zahl von Vergleichsmieten. So kommt man in die abgedrehte Situation, dass von Angehörigen eine höhere Miete verlangt werden müsste als von Fremden, wenn man die steuerlichen Möglichkeiten nutzen will.