Wahlleistungen:
Neben den allgemeinen Krankenhausleistungen (Unterkunft, Pflege, Verpflegung im Mehrbettzimmer, medizinische Versorgung durch die zuständigen Ärzte) bietet ein Krankenhaus zusätzlich 2 Wahlleistungen an: Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung (auch durch den Chefarzt).
Wartezeiten:
Wartezeiten sind bei Versicherungsbeginn abzuleisten Im Allgemeinen sind bei privaten Krankenversicherungen Wartezeiten von drei Monaten einzuhalten. Damit soll vermieden werden, dass Krankenversicherungen ausschließlich wegen akut anstehenden Heilbehandlungen abgeschlossen werden.
Widerrufsrecht:
Versicherungen gewähren jedem Antragsteller ein 14-tägiges Widerrufsrecht ab der Antragsunterschrift, wenn ein Versicherungsvertrag mit einer Dauer von mehr als einem Jahr abschlossen wird. Widerrufe müssen fristgemäß und in schriftlicher Form abgesendet werden, damit sie wirksam werden. Wird nicht über ein 14-tägiges Widerrufsrecht informiert, kann innerhalb des ersten Monats nach Zahlung der Erstprämie der Versicherungsvertrag widerrufen werden.
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