Versicherungsfall:
Ein Versicherungsfall ist eine medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Dazu gehören auch Schwangerschaftsuntersuchungen und Behandlungen während der Schwangerschaft, Entbindungen und gezielte Vorsorgeuntersuchungen. Der Versicherungsfall erstreckt sich auf die Dauer der Heilbehandlung mit abschließendem Befund.
Vollversicherung:
Ein Vollversicherung erstattet die Kosten einer ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlung. Sie wird privaten Krankenversicherungen angeboten.
Vorsorgeuntersuchungen:
In der gesetzlichen Krankenversicherung hat man nach Erreichen bestimmter Altersgrenzen einen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen, vorausgesetzt es handelt sich um Krankheiten, die wirksam behandelt werden können, wenn sie im Vor oder Frühstadium erkannt werden.
- Ehegattennachversicherung - Eigenanteile - Einmalbeitrag - Einbettzimmer oder Zweibettzimmer - Entbindungspauschale - Ergänzungsversicherung - Ersatzkassen - Ersatz-Krankenhaustagegeld - Erstattungszusage
- Selbstbeteiligung - Maximal-Prozentualsystem - Maximalsystem - Sozialversicherung - Spartentrennung
- Wahlleistungen - Wartezeiten - Widerrufsrecht
- Krankenkassen Leistungsvergleich PKV GKV
- Gehaltsfortzahlung - Geltungsbereich (private Krankenversicherung) - Gruppenversicherung