Umlagezahlungen des Arbeitgebers an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL), die dem Arbeitnehmer einen unmittelbaren und unentziehbaren Rechtsanspruch gegen die VBL verschaffen, führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung zu Arbeitslohn. Gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs aus 2009 wurde mittlerweile Verfassungsbeschwerde eingelegt (BFH-Urteil vom 7.5.2009, Az. VI R 8/07, Verfassungsbeschwerde unter Az. 2 BvR 3056/09).
- Arbeitslohn: Leistungen aus Unfallversicherungen sind zu versteuern
- Einordnung der Krankenversicherungsbeiträge für Saisonarbeiter
- Beiträge zur VBL-Pflichtversicherung mindern nicht das Einkommen des Kindes
- Weihnachtsgeld kann in pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss umgewandelt werden
- Einordnung von Zuschüsse zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn § 40 EStG