Ungerechtfertigte Bereicherung: Hauseigentümer muss Ex-Schwiegersohn für Hausrenovierung entschädigen - Scheitert eine Ehe, kann für bestimmte Arbeitsleistungen unter Umständen später noch eine Entschädigung verlangt werden.
Diese Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg kam einem Mann zugute, der im Haus seiner ehemaligen Schwiegereltern in großem Umfang Arbeitsleistungen zur Errichtung einer Ehewohnung erbracht hatte. Hierdurch wurde der Wert des Hauses erheblich gesteigert. Als kurz darauf die Ehe scheiterte und die Ehewohnung verlassen wurde, verkauften die früheren Schwiegereltern das Haus. Da sie dabei die Wertsteigerung des Hauses realisieren konnten, sprachen die Richter dem ehemaligen Schwiegersohn einen Anspruch aus ungerechtfertigter Bereicherung für den Wert seiner Leistungen zu (OLG Oldenburg, 15 U 19/07).
- Hauskauf: Baujahr des Hauses ist kaufentscheidend
- Vermietungsabsicht an nahe Angehörige ist konkret nachzuweisen
- Schadenersatz: Architekt muss bei Mängeln nicht in jedem Fall eine Nachbesserungsmöglichkeit gegeben werden
- Kindesunterhalt: Pflicht zur zusätzlichen Nebentätigkeit statt gemeinnütziges Helfen bei der Freiwilligen Feuerwehr
- Erbrecht: Ein Erbverzicht will gut überlegt sein