EmediateAd Überführungskosten - Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse - Umlageverfahren - Untersuchungspflicht
                 

 

Überführungskosten - Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse - Umlageverfahren - Untersuchungspflicht

Überführungskosten:
Im Todesfall übernimmt die Auslandreisekrankenversicherung die Überführungskosten vom Ausland nach Deutschland. Die gesetzliche Krankenversicherung darf die Überführungskosten bei Todesfall im Ausland nicht übernehmen.

Übertritt aus der gesetzlichen Krankenkasse:
Der Wechsel von gesetzlicher Krankenkasse zu privater Krankenkasse wird “Übertritt” genannt. Schließt die private Krankenversicherung unmittelbar an die gesetzliche an, wird die ununterbrochene Vorversicherungszeit auf die Wartezeiten angerechnet.

Umlageverfahren:
Eingenommene Beiträge werden sofort zur Abdeckung der Leistungen genutzt. So finanziert die gesetzliche Krankenversicherung sich und auch die anderen Zweige der Sozialversicherung.

Untersuchungspflicht:
Auf Verlangen der Versicherung muss sich der Versicherungsnehmer durch einen von der Versicherung beauftragten Arzt untersuchen zu lassen. Eine Untersuchungspflicht wird z.B. bei Abschluss einer Lebensversicherung verlangt.

   

Einen Kommentar schreiben

Ihre Daten werden niemals an Andere weiter gegeben.
Die Email-Adresse wird nicht angezeigt. Notwendige Felder sind so markiert: *

*
*