EmediateAd Tarifwechsel -Teilstationäre Behandlung
                 

 

Tarifwechsel -Teilstationäre Behandlung

Tarifwechsel:
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung möglich.

Teilstationäre Behandlung:
Eine teilstationäre Behandlung wird entweder nur nachts oder nur tagsüber durchgeführt und erstreckt sich nur über wenige Stunden. Somit werden von Patienten nicht die vollen Pflegeleistungen des Krankenhauses in Anspruch genommen.

   

Einen Kommentar schreiben

Ihre Daten werden niemals an Andere weiter gegeben.
Die Email-Adresse wird nicht angezeigt. Notwendige Felder sind so markiert: *

*
*