Während herkömmliche Anleihen bis zur Fälligkeit immer dieselbe Zinshöhe aufweisen, gibt es auch Bonds mit ansteigenden Kupons, was ein leichtes Renditeplus bringen kann. Stufenzinsanleihen sind in den ersten Jahren meist mit einem unter dem Marktzins liegenden Kupon ausgestattet. Dafür erfolgt in den letzten Jahren der Laufzeit eine überdurchschnittliche Verzinsung.
Beispiel: Bei der Emission beträgt der Marktzins 3,5 % für eine sechsjährige Laufzeit. Die Stufenzinsanleihe startet im ersten Jahr mit 3 %. Der Kupon erhöht sich jährlich um 0,3 %, sodass bei Fälligkeit 4,5 % zu Buche stehen.
Der Kurs solcher Stufenzinsanleihen steigt während der ersten Jahre erst einmal über den Nennwert, weil die Aussicht auf höhere Zinsen besteht. Zum Ende der Laufzeit hin normalisiert sich dies wieder und die Notierung nähert sich wieder den 100 % an.
Stufenzinsanleihen sind oft mit einem ein- oder mehrmaligen Kündigungsrecht des Emittenten zum Nennwert ausgestattet, alle künftigen Zinsansprüche entfallen damit automatisch. Eine vorzeitige Rückzahlung ist hier vor allem in Zeiten fallender Kapitalmarktzinsen wahrscheinlich. Anleger müssen dann ihr Kapital unverhofft bei niedrigem Zinsniveau erneut reinvestieren. Für das Wiederanlagerisiko bei vorzeitiger Kündigung ist die Rendite über die gesamte Laufzeit meist höher als bei herkömmlichen Anleihen. Für den Emittenten hat das Kündigungsrecht nämlich den Wert einer Option, den er teilweise an den Schuldner weitergibt.
Hinweis: Die zu Beginn geringen Kupons sind auch für Emittenten mit schlechter Bonität interessant. Diese Schuldner müssten bei herkömmlichen Papieren hohe Zinsen bieten. Da die Zinslast bei den Stufenzinsanleihen erst einmal gering ausfällt, belasten sie die Liquidität der Unternehmen anfangs nicht so stark. Das mindert dann auch kurzfristig die Wahrscheinlichkeit eines Zahlungsausfalls.
Bis zur Abgeltungsteuer wurden diese zinsvariablen Bonds als Finanzinnovationen nach § 20 Abs. 2 Nr. 4 EStG a.F. eingestuft. Der steuerpflichtige Kursertrag konnte alternativ auch über die Emissionsrendite angesetzt werden. Bei Verkauf oder Fälligkeit ab 2009 fällt der positive oder negative Verkaufserlös unabhängig vom Anschaffungstermin unter § 20 Abs. 2 Nr. 7 EStG.
Ein bekannter Vertreter dieser Stufenzinsanleihen sind Bundesschatzbriefe Typ A. Sie zeichnen sich ebenfalls dadurch aus, dass der ausbezahlte Zins Jahr für Jahr garantiert steigt und der Anleger nicht gezwungen ist, sich für die gesamte Laufzeit festzulegen. Nach der Kündigungssperrfrist von einem Jahr können Sparer alle 30 Tage bis zu 5.000 EUR zum Nennwert zurückgegeben.
- Knock-out - Totalverluste sind steuerlich irrelevant
- Beim Credit Europe Festgeld werden die Zinsen angepasst!
- Keine Teilwert-AfA auf Anleihen
- EuGH prüft Steuerfreiheit der Wertpapierverwaltung
- Unverzinsliche Gesellschafterdarlehen sind gewinnerhöhend abzuzinsen