§ 3c EStG - Pauschale Nachtzuschläge können steuerfrei sein
Neben dem Grundlohn gezahlte Nachtzuschläge sind nur dann steuerfrei, wenn sie auf tatsächlich geleistete Nachtarbeit entfallen und die entsprechenden Stunden durch Einzelaufstellungen nachgewiesen werden. Einer Aufzeichnung über tatsächlich erbrachte Arbeitsstunden zur Nachtzeit und einer jährlichen Abrechnung nach § 41b Abs. 1 EStG bedarf es jedoch nicht, wenn die Arbeitsleistungen fast ausschließlich zur Nachtzeit erbracht werden und die Zuschläge vereinbarungsgemäß so bemessen sind, dass sie unter Einbezug von Urlaub und Fehlzeiten aufs Jahr bezogen die Voraussetzungen der Steuerfreiheit erfüllen (BFH 22.10.09, VI R 16/08, BFH/NV 10, 201).
§ 9 EStG - Genauer Nachweis von Fachliteratur
Der tatsächliche Verwendungszweck von Fachliteratur muss darauf untersucht werden, ob es sich um ein Arbeitsmittel handelt. Zur Feststellung der Verwendung von Büchern und Zeitschriften hat der Arbeitnehmer für jedes einzelne Exemplar konkret darzulegen, in welchem Umfang das jeweilige Werk beruflich verwendet wird. Ohne diese Angaben lässt sich die nahezu ausschließliche berufliche Verwendung nur zuverlässig beurteilen, sofern es sich um unentbehrliche und eindeutige Fachliteratur handelt, bei der die Annahme einer privaten Mitverwendung regelmäßig ausgeschlossen werden kann (FG Rheinland-Pfalz 2.10.08, 4 K 2895/04, Revision unter VI R 53/09).
§ 6 EStG - Private Pkw-Nutzung bei Durchschnittssatz-Besteuerung
Ermittelt ein Landwirt die private Pkw-Nutzung nach der Ein-Prozent-Regelung und pauschaliert er die Umsatzsteuer nach § 24 UStG, ist die Nutzungsentnahme nicht um eine fiktive Umsatzsteuer zu erhöhen. Bemessungsgrundlage ist der Bruttolistenpreis, sodass es auf die Höhe und die Zusammensetzung der tatsächlich entstandenen Selbstkosten ebenso wenig ankommt, wie auf die Frage, ob die Umsatzsteuer Bestandteil dieser Kosten ist (BFH 3.2.10, IV R 45/07).
§ 7g EStG - Keine Investition bei geplanter Rechtsnachfolge
Die Bildung einer Ansparabschreibung durch den Rechtsvorgänger ist nicht mehr zulässig, wenn der Betrieb im Zeitpunkt der Bilanzeinreichung beim Finanzamt bereits im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf den Rechtsnachfolger übergegangen ist. Entsprechendes gilt für den neuen Investitionsabzugsbetrag, weil die am Bilanzstichtag geplante Investition dann nicht mehr realisiert werden kann. Diese BFH-Rechtsprechung ist anzuwenden bei zwischenzeitlicher Veräußerung oder Aufgabe des Betriebs und entsprechend auch auf die Fälle der Betriebsübergabe im Wege der vorweggenommenen Erbfolge (FG Rheinland-Pfalz 23.2.10, 3 K 2497/08).
§ 16 EStG - Ein Internet-Dienst ist nur bei Trennung ein Teilbetrieb
Werden im Rahmen eines Einzelunternehmens mehrere relativ gleichartige Internet-Dienste betrieben, stellt die Veräußerung eines Dienstes keine begünstigte Teilbetriebsveräußerung dar, wenn zwischen den einzelnen Internet-Diensten keine klare organisatorische Trennung besteht. Ein Teilbetrieb ist jedoch möglich, wenn eine starke Trennung etwa durch eigene Anmeldung, Firma, Verwaltung, Organisation, Anlagevermögen, Abrechnungen, Räumlichkeiten, gesonderte Buchführung sowie einen unterscheidbaren Außenauftritt dokumentiert wird (BFH 9.12.09, X R 4/07).
§ 17 EStG - Verlust bei Verkauf kurz zuvor geschenkter GmbH-Anteile
Schenkt ein wesentlich beteiligter Vater seinem Sohn GmbH-Anteile, die das Kind postwendend am nächsten Tag an eine Gesellschaft verkauft, an der es beteiligt ist, erhöhen die ehemaligen Anschaffungskosten des Vaters beim Sohn den Veräußerungsverlust, da der Verlust auch durch den Vater hätte geltend gemacht werden können. Ein Gestaltungsmissbrauch ist insoweit nicht gegeben. § 42 AO läuft ins Leere, wenn der Vorbesitzer anstelle des Beschenkten den Verlust selbst hätte geltend machen können (FG München 15.12.09, 2 K 2608/06).
§ 19 EStG - Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber Steuerberatungskosten für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen seiner Arbeitnehmer, führt dies bei einer Nettolohnvereinbarung zu Arbeitslohn. Diese bei ausländischen Angestellten übliche Vereinbarung liegt nicht im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers. Bei Übernahme der Kosten treten diese gegenüber dem offenkundigen eigenen Interesse der ausländischen Arbeitnehmer zumindest nicht evident hervor (BFH 21.1.10, V R 2/08).
§ 20 EStG - Steuerfreiheit für Darlehenspolicen
Dient ein Kredit, zu dessen Besicherung Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen eingesetzt werden, dazu, unmittelbar und ausschließlich Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts zu finanzieren, so ist das bei vor 2005 abgeschlossenen sogenannten Darlehenspolicen für die Steuerfreiheit nach zwölfjähriger Laufzeit unschädlich. Dabei darf die mit der Lebensversicherung abgedeckte Finanzierung auch ein bankübliches Disagio umfassen. Das begünstigte Darlehen muss nämlich lediglich der Finanzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten dienen, nicht hingegen unmittelbar der Investition selbst (BFH 19.1.10, VIII R 40/06).
§ 22 EStG - Container-Leasing fällt unter die sonstigen Einkünfte
Einnahmen aus der Vermietung von Containern sind sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG und keine Kapitaleinkünfte, wenn die Mietzeit unter der Nutzungsdauer liegt und der Mieter (Leasingnehmer) weder ein Ankaufsrecht noch sonst die Möglichkeit der Nutzung der Wertsteigerung hat. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Vermieter (Leasinggeber) im Falle einer Kündigung nur den Anspruch auf Herausgabe eines bau- und typengleichen Containers gleichen Herstellungsdatums hat. Vorteilhaft an dieser Rechtsprechung ist, dass die Werbungskosten abzugsfähig bleiben und beim Verkauf die Spekulationsfrist des § 23 EStG nutzbar ist (FG Baden-Württemberg 23.11.09, 10 K 206/07).
§ 32 EStG - Kein Kindergeld für die Zeit des Grundwehrdienstes
Es verstößt nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 GG, dass volljährige Kinder bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes anders als Kinder in der Berufsausbildung nicht berücksichtigt werden. Der Ausschluss ist sachlich gerechtfertigt, weil Wehrdienst und Zivildienst Leistende eine einheitliche und umfängliche Besoldung erhalten und den Eltern regelmäßig keine Unterhaltsaufwendungen entstehen, die im Rahmen des Familienleistungsausgleichs berücksichtigt werden sollen. Schließlich ist der Zivildienst grundsätzlich keine Berufsausbildung, da er im Regelfall nicht der Vorbereitung auf einen konkret angestrebten Beruf dient (BFH 17.2.10, III B 64/09).
§ 34 EStG - Anwaltshonorar für mehrere Jahre ist nicht tarifbegünstigt
Ein Honorar, das einem Rechtsanwalt für die mehrjährige Bearbeitung diverser Klageverfahren für die selben Mandanten in einem Betrag in einem einzigen Jahr zufließt, ist nicht den außerordentlichen Einkünften nach § 34 EStG zuzuordnen. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit sind nur dann den außerordentlichen Einkünften zuzuordnen, wenn der Freiberufler sich während mehrerer Jahre ausschließlich einer bestimmten Sache gewidmet und die Vergütung dafür in einer Summe erhalten hat oder wenn sich eine Sondertätigkeit über mehrere Jahre erstreckt und in einem einzigen Jahr entlohnt wird (FG Hamburg 28.9.09, 5 K 201/08, NZB unter VIII B 7/10).
§ 15 UStG - Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung
Allgemeine Beschreibungen wie Trockenbau-, Fliesen- und Außenputzarbeiten genügen nicht den Anforderungen in einer zum Vorsteuerabzug berechtigenden Rechnung. Diese muss vielmehr Angaben tatsächlicher Art enthalten, welche die Identifizierung der abgerechneten Leistung eindeutig und leicht nachprüfbar ermöglicht. Mit diesem Beschluss setzt der BFH seine Rechtsprechung zu den Inhaltsangaben fort, die er bereits zuvor für Bauarbeiten sowie Bau- oder Beratungsleistungen entschieden hatte. Bei solch allgemeinen Bezeichnungen wird eine mehrfache Abrechnung der damit verbundenen Leistungen nicht ausgeschlossen (BFH 5.2.10, XI B 31/09).
§ 10 ErbStG - Erbfallkostenpauschbetrag nur einmal pro Todesfall
Erwerber können für die Kosten eines Erbfalls pauschal insgesamt nicht mehr als 10.300 EUR abziehen. Somit können Miterben den Pauschbetrag nur anteilig beanspruchen und müssen ihn untereinander aufteilen. Hiermit erfasst sind die Kosten der Bestattung, für ein angemessenes Grabdenkmal, für die übliche Grabpflege mit ihrem Kapitalwert für eine unbestimmte Dauer sowie der Aufwand, der unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses entsteht. Das beinhaltet etwa Gebühren für Testamentseröffnung, Erbscheinerteilung oder Grundbuchumschreibung (BFH 24.2.10, II R 31/08).
§ 371 AO - Selbstanzeige noch nach Auskunftsverlangen
Ein schriftliches Auskunftsverlangen mit der Aufforderung, bestimmte Unterlagen über ausländische Konten und Depots vorzulegen, hemmt zwar den Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs. 5 AO. Allerdings schließt nicht bereits der Beginn von solchen Ermittlungshandlungen den Eintritt der Straffreiheit für eine Selbstanzeige aus. Voraussetzung dafür ist entweder, dass ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung oder zur Ermittlung einer Steuerstraftat oder einer Steuerordnungswidrigkeit erschienen ist oder dass die Einleitung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist (BFH 3.2.10, VIII B 164/09).
- Abzug von Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Scheidung
- Handel mit Software auf DVD: Auslandsverluste im Inland verrechenbar
- Hofladen als Gewerbebetrieb: BFH legt konkrete Grenzen für gewerbliche Tätigkeit fest
- Häusliches Arbeitszimmer: Abzugsbeschränkung gilt auch für Kapitalanleger
- Auslandseinkünfte sind unabhängig von der Höhe stets nachzuweisen