EmediateAd Selbstbeteiligung - Maximal-Prozentualsystem - Maximalsystem - Sozialversicherung - Spartentrennung
                 

 

Selbstbeteiligung - Maximal-Prozentualsystem - Maximalsystem - Sozialversicherung - Spartentrennung

Selbstbeteiligung:
Hierbei handelt es sich um einen vereinbarten Selbstbehalt, bis zu dessen Höhe der Versicherte die Kosten selbst trägt. Die Selbstbeteiligung wird nach festen Beträgen oder nach Prozentsätzen angeboten. Je höher der Selbstbehalt ist, desto niedriger ist der zu zahlende Beitrag. Ziel ist es, das subjektive Risiko einzuschränken. In der privaten Krankenversicherung kennt man verschiedene Modelle:

Maximal-Prozentualsystem:
Die Versicherung übernimmt bis zu einem bestimmten Betrag die Kosten voll, von den darüber hinausgehenden Kosten hat der Versicherte einen bestimmten Prozentsatz selbst zu tragen.

Maximalsystem:
Der Versicherte trägt den Anteil der Kosten, der über einen bestimmten Höchstsatz hinausgeht. Prozentual-Maximalsystem: Der Versicherte übernimmt bei diesem System einen prozentualen Anteil der Kosten, bis ein bestimmter Höchstbetrag erreicht ist. Danach trägt die Versicherung alle Kosten voll. Prozentualsystem: Der Versicherte trägt einen prozentualen Anteil seiner Kosten selbst. Die prozentuale Selbstbeteiligung kann sich auf einzelne Leistungen, oder auf den gesamten Tarif beziehen.

Sozialversicherung:
Der Begriff Sozialversicherung beinhaltet folgende Versicherungszweige: Gesetzliche Krankenversicherung, Gesetzliche Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung.

Spartentrennung:
Kranken-, Lebens-, Kredit- und Rechtsschutzversicherungen müssen rechtlich selbstständige Unternehmen darstellen, damit Gewinne und Verluste nicht untereinander verrechnet werden können.

   

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