Um die Einkommensteuerpflicht der Bezieher von Rentenzahlungen zu überprüfen, sind die auszahlenden Stellen (z.B. die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die Pensionskassen, die Pensionsfonds oder die Versicherungsunternehmen) verpflichtet, einer zentralen Stelle die Rentenzahlungen mitzuteilen.
Für diese Kontrollverfahren hat die Verwaltung nunmehr den Startschuss gegeben. Danach sind für die Veranlagungsjahre 2005 bis 2008 die Rentenbezugsmitteilungen im Zeitraum vom 01.10.2009 bis zum 31.12.2009 zu übermitteln.
Ab dem Veranlagungsjahr 2009 werden die Mitteilungen bis zum 30.03. des Folgejahres erstellt.
- Jahresmeldung an die Krankenkasse: Bis spätestens zum 15.4.2008
- Gesetzliche Rentenversicherungsbeiträge: Sonderausgaben ab 2005 verfassungsgemäß
- Riester-Rente: Mittelbar berechtigte Ehegatten benötigen eigenen Vertrag
- Insolvenzgeldumlage fällt im Jahr 2011 voraussichtlich aus
- Zeitpunkt der Zuordnungsentscheidung bei Mischnutzung von Gebäuden