Pflegeversicherung: Beitrag wird zum 1.7.2008 erhöht - Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung vom 28. Mai 2008 wird u.a. der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent für Versicherte mit Kindern und auf 2,2 Prozent für kinderlose Versicherte angehoben.
Hinweis: Gleichzeitig werden die Leistungen schrittweise erhöht. So wird es beispielsweise erstmals einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung geben (Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung).
- Krankenversicherung Beitragssatz zum 1. Juli um 0,6 Prozent gesenkt
- Selbstbeteiligung - Maximal-Prozentualsystem - Maximalsystem - Sozialversicherung - Spartentrennung
- Aktuelle Gesetzgebung: Selbstständige erhalten wieder Krankengeld
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1 Kommentar
Ich finde es als grobe Beleidigung und Diskrimierung,dass ungewollt (Krankheit)
Kinderlose zur Strafe auch noch einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung
bezahlen müßen.Dies hat mit der angeblichen sozialen Gerechtigkeit nichts
mehr zu tun,denn diese Leute sind schon bestraft genug,wenn sich ihr
Kinderwunsch nicht erfüllen kann.