EmediateAd Pflegebedürftigkeit - Pflegestufe - Pflegeversicherung - Pflichtversicherte - Progressionsvorbehalt - Psychotherapie
                 

 

Pflegebedürftigkeit - Pflegestufe - Pflegeversicherung - Pflichtversicherte - Progressionsvorbehalt - Psychotherapie

Pflegebedürftigkeit:
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls hilflos ist, und für bestimmte, gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im täglichen Leben Hilfe einer anderen Person benötigt.

Pflegestufe:
Anhand eines Punktesystems wird die Pflegestufe ermittelt. Es werden drei Pflegestufen unterschieden:
- Pflegestufe I - erhebliche Pflegebedürftige
- Pflegestufe II - Schwerpflegebedürftige
- Pflegestufe III - Schwerstpflegebedürftige.

Pflegeversicherung:
Der Leistungsumfang der gesetzlichen und privaten Pflegepflichtversicherung ist einheitlich geregelt. Die Leistungen beinhalten die ambulante Pflege einschließlich häuslicher Krankenpflege, teilstationäre und vollstationäre Pflege sowie Kombinationsleistungen. Die Beiträge zur privaten Pflegepflichtversicherung werden nach Eintrittsalter berechnet.

Pflichtversicherte:
Wenn man als Arbeitnehmer beschäftigt ist, sein Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, ist man krankenversicherungspflichtig. Weitere Pflichtversicherte sind: Leistungsempfänger nach dem Arbeitsförderungsgesetz, Auszubildende, Landwirte, Künstler, Publizisten, Rehabilitanden, Behinderte und Studenten (bis zum Abschluss des 14. Semesters bzw. bis zum 30. Lebensjahr)

Progressionsvorbehalt:
Obwohl das Kranken(tage-)geld steuerfrei ausgezahlt wird, aber dem Bruttoeinkommen zugerechnet wird, führt das zu einem höheren Steuersatz. Bei der Einkommensteuererklärung müssen die Zahlungen mit angegeben werden.

Psychotherapie:
Die Kosten für die Inanspruchnahme von Psychotherapeuten, Psychologen können grundsätzlich nicht geltend machen. Die meisten privaten Krankenkassen erstatten die Kosten einer medizinisch notwendigen Psychotherapie üblicherweise auf freiwilliger Basis im Rahmen des Delegationsverfahrens. Wenn ein für die Behandlung verantwortlicher Arzt einen nichtärztlichen Psychotherapeuten einschaltet. Je nach Versicherung und Tarif bekommen Sie eine festgelegte Anzahl an Therapiesitzungen pro Kalenderjahr erstattet.

   

Einen Kommentar schreiben

Ihre Daten werden niemals an Andere weiter gegeben.
Die Email-Adresse wird nicht angezeigt. Notwendige Felder sind so markiert: *

*
*