Obliegenheiten:
Unter Pflichten als Versicherter zählen u.a. die Meldung eines Krankenhausaufenthaltes innerhalb von 10 Tagen (wenn Krankenkarte nicht dabei) oder der Besuch eines Arztes nach Aufforderung durch den Versicherer.
- Verpflegungsmehraufwendungen bei Berufsschülern
- Umsatzsteuer: Fußreflexzonenmassage ist umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
- Unfallschadensregulierung: Verzögerung durch selbstständiges Beweisverfahren führt nicht zu Entschädigungsverlusten
- Mobiltelefon im Straßenverkehr: Handy-Nutzung bei Halten der Freisprecheinrichtung
- Haftung des Geschäftsführers: Welche Arten der Pflichtverletzung können angelastet werden?