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Legen Sie Einspruch ein: Es lohnt sich

Das BMF (7.7.09, “Statistik über die Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2008″) hat aus den Einspruchsstatistiken der Steuerverwaltungen der Länder die folgenden Daten zur Einspruchsbearbeitung in den Finanzämtern im Jahr 2008 zusammengestellt:

Einspruchsstatistik 2008

Unerledigte Einsprüche am 1.1.2008 6.938.338
Eingegangene Einsprüche (Veränderung gegenüber dem Vorjahr) 5.279.463 (+ 5,2 %)
Erledigte Einsprüche (Veränderung gegenüber dem Vorjahr) davon erledigt durch: Rücknahme des Einspruchs Abhilfe Einspruchsentscheidung

(ohne Teil-Einspruchsentscheidung)

Teil-Einspruchsentscheidung

5.536.353 (+ 44,1 %) 1.166.402 (21,1 %) 2.330.618 (42,1 %) 1.321.408 (23,9 %) 717.925 (12,9 %)
Unerledigte Einsprüche am 31.12.2008 6.681.448 (- 3,7 %)

Erläuterungen

Nicht erfasst sind die im Lohnsteuerermäßigungsverfahren wegen der Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung zur Entfernungspauschale eingelegten Einsprüche.

Der Endbestand (6.681.448) enthält 5.104.846 Verfahren, die nach § 363 AO ausgesetzt sind oder ruhen.

In 2008 wurden gegen die Finanzämter 70.176 Klagen erhoben. Dies entspricht einer Quote von rd. 1,3 % der insgesamt erledigten Einsprüche.