Das Finanzgericht Nürnberg hat kürzlich noch einmal die Auffassung des Bundesfinanzhofs bestärkt, dass ein vierrädriges, offenes Kraftfahrzeug mit Motorradsitz und Motorradlenker, auch Quad oder Ultraleichttraktor genannt, - entgegen der verkehrsrechtlichen Einstufung als Kraftrad - steuerrechtlich als Pkw einzustufen ist. Damit ist für ein Quad eine deutlich höhere Kraftfahrzeugsteuer zu zahlen als für ein Motorrad.
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