EmediateAd Kapitaleinkünfte: Freistellungsaufträge ab dem 1.1.2009
                 

 

Kapitaleinkünfte: Freistellungsaufträge ab dem 1.1.2009

Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt Anfang 2009 in Kraft. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag entfallen und es gibt nur noch einen Sparer-Pauschbetrag, der 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehegatten beträgt.

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat hierzu in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass die bisherigen Freistellungsaufträge weiterhin gültig bleiben. Allerdings ist eine Beschränkung auf einzelne Konten nicht mehr möglich (BMF, IV C-1-S-2056/0).

   

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