Die Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge tritt Anfang 2009 in Kraft. Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag entfallen und es gibt nur noch einen Sparer-Pauschbetrag, der 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Ehegatten beträgt.
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat hierzu in einem aktuellen Schreiben klargestellt, dass die bisherigen Freistellungsaufträge weiterhin gültig bleiben. Allerdings ist eine Beschränkung auf einzelne Konten nicht mehr möglich (BMF, IV C-1-S-2056/0).
- Geänderter Kostenabzug beim häuslichen Arbeitszimmer
- Zuordnung des Gewinns bei Ausscheiden eines Mitunternehmers
- OFD Münster - Werbungskosten zu § 20 EStG
- Anpassung der Regeln zur Abgeltungsteuer
- Baufinanzierung 130000 Euro - 160000 Euro