Jahresarbeitentgeldgrenze:
Die so genannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) ist eine Gehaltsgrenze. Liegt das Bruttojahreseinkommen einer Person über 46.800 ? kann sie sich privat versichern ? vorausgesetzt die Person ist nicht krankenversicherungspflichtig.
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- Verdeckte Gewinnausschüttung: Kapitalabfindung kann unschädlich sein
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