EmediateAd Immobilienbewerter: Kein geprüfter Sachverständiger trotz IHK-Lehrgang
                 

 

Immobilienbewerter: Kein geprüfter Sachverständiger trotz IHK-Lehrgang

Auch wenn ein IHK-Lehrgang für Immobilienbewerter mit einer Prüfung endet, darf sich der teilnehmende Sachverständige nicht als geprüfter Sachverständiger bezeichnen.

So entschied das Landgericht (LG) Kiel in einem Rechtsstreit. Die Richter machten allerdings deutlich, dass der Sachverständige dagegen in der Werbung die Bezeichnungen „Gutachter mit Zertifizierung durch die IHK N.N.“ oder „durch die IHK zertifizierter Sachverständiger“ verwenden dürfe, wenn ihm die IHK ein Abschlusszertifikat erteilt habe (LG Kiel, 14 O 59/08).

   

Einen Kommentar schreiben

Ihre Daten werden niemals an Andere weiter gegeben.
Die Email-Adresse wird nicht angezeigt. Notwendige Felder sind so markiert: *

*
*