Härtefallregelung:
Wenn man Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, hat man in vielen Fällen Eigenanteile zu tragen. Jedoch werden Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung unter bestimmten Voraussetzungen von allen Zuzahlungen befreit. Eine vollständige Befreiung von den Eigenanteilen erfolgt immer dann, wenn man dadurch unzumutbar belastet wird.
Haushaltshilfe:
Wenn eine Person wegen Aufenthaltes in einem Krankenhaus, bei Kuren sowie häuslicher Krankenpflege den Haushalte nicht weiterführen kann und ein Kind im Haushalt lebt, erhält man eine Hilfe zur Haushaltsführung.
Heilmittel:
Als Heilmittel gelten ärztlich verordnete physikalisch-medizinische Leistungen und medizinische Bäder, die von Masseuren, Krankengymnasten oder medizinischen Bademeistern ausgeführt werden müssen.
Heilpraktiker:
Nicht alle möglichen Heilpraktikerleistungen werden von der Krankenversicherung abgedeckt. Ob eine bestimmte Diagnostik oder Therapie abgesichert ist, ist von der Versicherung zu erfragen und abzuklären.
Hilfsmittel:
Brillengläser, Kontaktlinsen, Hörgeräte, Arm- und Beinprothesen, Geh- und Stützapparate, Brillengestelle sowie Bruchbänder, Leibbinden, Gummistrümpfe und Einlagen gelten als Hilfsmittel. Kosten für Hilfsmittel, die über den festgelegten Festbetrag hinausgehen, muss der Versicherte selbst tragen.
- Familienversicherung - Freiberufler
- Ehegattennachversicherung - Eigenanteile - Einmalbeitrag - Einbettzimmer oder Zweibettzimmer - Entbindungspauschale - Ergänzungsversicherung - Ersatzkassen - Ersatz-Krankenhaustagegeld - Erstattungszusage
- Private Studentenkrankenversicherung
- Allgemeine Krankenhausleistungen - Alterungsrückstellung - Arbeitgeberzuschuss - Arbeitsunfähigkeit - Arzneimittel - Auslandsreise-Krankenversicherung
- BAP - Befreiung von der Krankenversicherungspflicht - Beitragsanpassung - Beitragsbemessungsgrenze - Beitragskalkulation - Beitragsrückerstattung - Besondere Versicherungsbedingungen -