EmediateAd Grunderwerbsteuer: Vergünstigung bei Übertragung
                 

 

Grunderwerbsteuer: Vergünstigung bei Übertragung

Geht ein Grundstück vom Alleineigentümer auf eine Personengesellschaft über, so wird die Grunderwerbsteuer um jenen Anteil reduziert, zu dem der Veräußerer am Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Diese Steuervergünstigung entfällt jedoch rückwirkend, wenn sich der Anteil des Veräußerers am Gesellschaftsvermögen innerhalb von fünf Jahren nach dem Grundstücksübergang vermindert.

In diesem Zusammenhang hat sich die Verwaltung mit der Frage beschäftigt, ob es sich auch schädlich auf die gewährten Vergünstigungen auswirkt, wenn das Grundstück innerhalb von fünf Jahren nach der begünstigten Einbringung wieder veräußert wird. Dabei vertritt sie die für potentielle Grundstücksverkäufer günstige Auffassung, dass in solch einem Fall keine Grunderwerbsteuer nachgefordert wird.

   

Einen Kommentar schreiben

Ihre Daten werden niemals an Andere weiter gegeben.
Die Email-Adresse wird nicht angezeigt. Notwendige Felder sind so markiert: *

*
*