Die Entscheidung über die Entlastung des Geschäftsführers einer GmbH ist treuwidrig, wenn sie zu einem Zeitpunkt erzwungen wird, zu dem die Gesellschafter zwar von der Pflichtverletzung erfahren haben, aber noch nicht in der Lage sind zu beurteilen, ob der Gesellschaft ein Schaden zugefügt wurde.
So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) im Fall eines GmbH-Geschäftsführers, der kurzfristig eine Beschlussfassung zu seiner Entlastung anstrebte, als kundbar wurde, das er seine Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt hatte. Diese Vorgehensweise missbilligte der BGH und erklärte die Entlastung für unwirksam. Sie habe nur dazu gedient, den Geschäftsführer aus der Verantwortung für sein Verhalten zu nehmen und eine weitere Untersuchung zu verhindern (BGH, II ZR 169/07).
- GmbH: Geschäftsführerentlastung und Hinweis auf Pflichtenverletzung
- GmbH: Geschäftsführerentlastung und Hinweis auf Pflichtenverletzung
- GmbH: Rechtsmissbräuchliche Amtsniederlegung des einzigen Geschäftsführers
- Haftung des Geschäftsführers: Welche Arten der Pflichtverletzung können angelastet werden?
- GmbH: Informationsrecht des Geschäftsführers zu Angelegenheiten in den Ressorts anderer Geschäftsführer