Gezahlte ausländische Umsatzsteuer: Erstattungsantrag bis Juni stellen - Unternehmer müssen den Antrag auf Erstattung ihrer 2007 gezahlten ausländischen Umsatzsteuer bis zum 30.6.2008 bei der jeweiligen ausländischen Behörde stellen.Hinweis: Für die Antragstellung sind regelmäßig die länderspezifischen Antragsformulare sowie die Rechnungen und Einfuhrbelege im Original erforderlich. Der Unternehmer hat die Vergütung selbst zu berechnen und die Unternehmereigenschaft für den Vergütungszeitraum durch die Bescheinigung eines deutschen Finanzamts nachzuweisen. Der Vergütungszeitraum beträgt mindestens drei Monate und höchstens ein Kalenderjahr (OFD Karlsruhe, S 7359S 7056).
- Vorsteuervergütung 2009: Antrag ist bis zum 30.9.2010 zu stellen
- Dauerfristverlängerung: Quartalszahler sollten sie für 2008 beantragen
- Umsatzsteuer bei Kleinunternehmern: Schwankende Umsätze bei Kleinunternehmern
- Umsatzabhängige Vergütungen: Umsatzabhängige Vergütungen sind fast immer verdeckte Gewinnausschüttungen
- Ausländische Einkünfte: Erhöhte Mitwirkungspflichten bei Ansässigkeitsbescheinigung