Die Gewerbesteuer-Richtlinien 2009 treten an die Stelle der GewStR 1998 und berücksichtigen insbesondere die zwischenzeitlichen gesetzlichen Änderungen und Verwaltungserlasse. Hinzu kommt eine Neufassung des amtlichen Gewerbesteuer-Handbuchs mit neuen Hinweisen. Die Inhalte sind ab dem Erhebungszeitraum 2009 anzuwenden. Richtlinien und Hinweise sind nunmehr - wie die EStR und LStR - nach der Paragrafenreihenfolge des GewStG aufgebaut. Dabei sind folgende Punkte hervorzuheben:
* In R 2 werden Beginn und Ende der Gewerbesteuerpflicht an die EuGH-Rechtsprechung und an die körperschaftsteuerliche Organschaft angepasst.
* In H 2.5 Abs. 1 GewStH veranschaulicht ein Beispielsfall die bei Einzelgewerbetreibenden und Personengesellschaften geltenden Grundsätze zur Bestimmung des Beginns der Gewerbesteuerpflicht.
* R 7.1 Abs. 1 enthält umfangreiche Erläuterungen zur Behandlung von Erträgen, denen in den vorangegangenen Erhebungszeiträumen berücksichtigte Hinzurechnungsbeträge gegenüberstehen.
* R 8.1 behandelt die Grundsätze der Hinzurechnung von Finanzierungsanteilen durch das Unternehmensteuerreformgesetz ab 2008.
* R 8.10 regelt die Hinzurechnung von Gewinnminderungen durch Teilwertabschreibungen und Veräußerungsverluste.
* R 9.3 zur Kürzung um Gewinne aus Anteilen an Körperschaften wurde an die BFH-Rechtsprechung und die erhöhte Mindestbeteiligungsgrenze angepasst.
* R 10a.1 bis R 10a.4 wurden umfassend überarbeitet und regeln insbesondere den Verlustabzug bei Mitunternehmerschaften.
- § 10a GewStG - Berechnung des Verlustvortrags bei Personengesellschaften
- Betriebsprüfung: Bestimmung des Betriebsprüfers grundsätzlich nicht anfechtbar
- Einbeziehung von Gründungskosten bei Personengesellschaften
- Gewerbeertrag: Hinzurechnung von Mieten etc. bei der Gewerbesteuer
- Korrektur eines Verlustes nach Einbringung von Gesellschaftsanteilen