Es ist nicht immer leicht zu entscheiden, ob Ihnen als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH ein Vorteil in Ihrer Eigenschaft als Gesellschafter oder als Geschäftsführer zufließt. Im Streitfall ging es um ein Aktienankaufs-/Vorkaufsrecht. Entscheidend war für den Bundesfinanzhof letztlich, dass ein dem Kläger eingeräumtes Ankaufsrecht ihm nur in seiner Eigenschaft und Stellung als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied zugestanden hatte und er das Recht dann verloren hätte, wenn er aus dieser Position entlassen worden wäre. Folge dieser Würdigung: Dem Kläger floss zwar nicht zum Zeitpunkt der Rechtseinräumung, wohl aber zum Zeitpunkt des entgeltlichen Verzichts auf dieses Recht ein als Arbeitslohn zu versteuernder geldwerter Vorteil zu.
- GmbH: Vertretungsbefugnis bei Versterben eines der beiden Geschäftsführer
- Gesellschafter-Geschäftsführer: Verzicht auf Forderung ist verdeckte Einlage
- Vertragswidrige private Fahrzeugnutzung kann Arbeitslohn sein
- Pflicht zur Abzinsung von Gesellschafterdarlehen
- GmbH: Informationsrecht des Geschäftsführers zu Angelegenheiten in den Ressorts anderer Geschäftsführer