Gehaltsfortzahlung:
Bei Arbeitsunfähigkeit erhält man vom Arbeitgeber während der ersten sechs Wochen den vollen Lohn bzw. Gehalt. Ist keine andere Vereinbarung getroffen wurden, endet die Lohn- bzw. Gehaltsfortzahlung Arbeitgeber mit dem 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Um ab dem 43. Tag weiter Lohn oder Gehalt zu beziehen sollte man eine Krankentagegeldversicherung abschließen.
Geltungsbereich (private Krankenversicherung):
Der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung ist zeitlich unbegrenzt auf die Heilbehandlung in Europa festgelegt. Für die Behandlung im außereuropäischen Ausland wird nur der erste Monat geleistet. Für weitere Monate muss der Versicherungsschutz mit ausdrücklicher Erklärung des Versicherers darauf ausgedehnt werden.
Gruppenversicherung:
In der Gruppenversicherung kann eine Vielzahl von Personen mit gleichen Merkmalen (Zugehörigkeit zu einer Vereinigung, Unternehmen, Verein) versichert werden. Bei Gruppenversicherungen ist der Beitrag geringer als in der Einzelversicherung.
- Karenzzeit - Kassenwahlrecht - Kindernachversicherung - Krankengeld/Krankentagegeld - Krankenversicherung der Rentner - Krankheitskostenvollversicherung - Kündigungsfrist - Kuren
- Überstunden: Freizeitausgleich kann auch bei Arbeitsunfähigkeit erfolgen
- Allgemeine Krankenhausleistungen - Alterungsrückstellung - Arbeitgeberzuschuss - Arbeitsunfähigkeit - Arzneimittel - Auslandsreise-Krankenversicherung
- Arbeitnehmeranteile zum Gesamtsozialversicherungsbeitrag sind Lohn
- Außerordentliche Kündigung: Anderweitige Erwerbstätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit