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Firmenwagen: Die Vermutung der Privatnutzung widerlegen

Die Vermutung der Privatnutzung eines auf den Gesellschafter einer GbR zugelassenen Fahrzeugs kommt nur in Betracht, wenn dem Gesellschafter und seiner Ehefrau in dieser Zeit im Privatvermögen keine gleichwertigen Fahrzeuge für Privatfahrten zur Verfügung gestanden haben.

Im Streitfall wurde die Vermutung einer auch privaten Nutzung eines Porsches widerlegt, weil sich im Privatvermögen der Eheleute zusätzlich zwei gleichwertige Fahrzeuge befanden. Nach Auffassung des Finanzgerichts Sachsen-Anhalt ist das Halten von zwei vergleichbaren privaten Pkw wirtschaftlich nämlich völlig unvernünftig, wenn stattdessen das betriebliche Fahrzeug privat genutzt würde.

Hinweis: Da die Revision anhängig ist, bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Vorinstanz bestätigen wird (FG Sachsen-Anhalt vom 6.5.2009, Az. 2 K 442/02, Revision unter VIII R 42/09).

   

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