EmediateAd Einkommensteuererklärung 2009 Formulare
                 

 

Einkommensteuererklärung 2009 Formulare

Für die Einkommensteuererklärung 2009 sind neue Formulare (wie z.B. die Anlage Vorsorgeaufwand) und diverse Anpassungen in den verbliebenen Vordrucken zu berücksichtigen. Die Neuerungen resultieren im Wesentlichen aus der Abgeltungsteuer und im Vorgriff auf die Auswirkungen des Bürgerentlastungsgesetzes. Wichtige Anpassungen sind nachfolgend aufgeführt.

* Aufgrund der verbesserten Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen ab 2010 wurde eine neue Anlage Vorsorgeaufwand aufgelegt. In ihr müssen alle Angaben zu Vorsorgeaufwendungen (z.B. Krankenkassenbeiträge) und zu Altersvorsorgebeiträgen (z.B. Riester-Rente) eingetragen werden. Bisher wurden diese Angaben auf der Seite 3 des Mantelbogens, in der Anlage N bzw. in der Anlage AV gemacht. Die Anlage AV wird ab 2009 nicht mehr aufgelegt.

* Infolge der neuen Anlage Vorsorgeaufwand wurden die übrigen Abfragen im Mantelbogen neu geordnet. Nunmehr sind die verbliebenen Sonderausgaben auf der Seite 2, die außergewöhnlichen Belastungen sowie die haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auf der Seite 3 und die sonstigen Angaben und Anträge auf der Seite 4 des Mantelbogens aufgeführt. Neu ist auch, dass die Unterschrift nicht mehr auf der ersten, sondern auf der 4. Seite vorzunehmen ist.

* Die neue Zeile 57 des Mantelbogens beinhaltet die Abfrage von abgeltend besteuerten Kapitalerträgen, die Einfluss auf die Berechnung der abziehbaren Spenden haben. Gleiches gilt bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung. Hier sind die Kapitalerträge in die Zeile 73 zwingend einzutragen, sofern sie oberhalb des Sparer-Pauschbetrags liegen.

* In Zeile 108 des Mantelbogens wurde eine neue Abfragezeile zu nachhaltigen Geschäftsbeziehungen mit Finanzinstituten im Ausland aufgenommen, da bei Sachverhalten mit Auslandsbezug erhöhte Mitwirkungspflichten der Beteiligten bestehen (§ 90 Abs. 2 AO).

* Bei der vereinfachten Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer muss die Anlage Vorsorgeaufwand zusätzlich eingereicht werden, wenn z.B.

Versicherungsbeiträge geleistet wurden, die vom Arbeitgeber nicht elektronisch übermittelt wurden (z.B. Unfall- und Haftpflichtversicherung) oder

Beiträge zur Riester-Rente gezahlt wurden und dafür der Sonderausgabenabzug beantragt wird.

* Die Anlage AUS wurde durch die Änderungen der Abgeltungsteuer angepasst. Sie ist bei Kapitaleinkünften nur noch dann zu verwenden, wenn die tarifliche Einkommensteuer Anwendung findet.

* Die Anlage KAP wurde neu gestaltet und in verschiedene Blöcke eingeteilt:

Zeilen 4 bis 6: Abfragen, was der Sparer mit der Abgabe der Anlage KAP erreichen möchte, z.B. Günstigerprüfung,

Zeilen 7 bis 14a: Kapitalerträge, die dem Steuerabzug unterlegen haben - entsprechend dem Muster der Steuerbescheinigung,

Zeilen 15 bis 21: Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben,

Zeilen 22 bis 25: Kapitalerträge, die der tariflichen Einkommensteuer unterliegen,

Zeilen 31 bis 48: Erträge aus Beteiligungen,

Zeilen 49 bis 58: Steuerabzugsbeträge und anzurechnende (Quellen-)Steuern,

Zeilen 59 bis 60: Verrechnung von Altverlusten und

Zeile 61: Steuerstundungsmodelle.

* In der Anlage Kind werden ab 2009 die Identifikationsnummer und die Einkünfte aus Kapitalvermögen abgefragt.

* In der Anlage N wurden die ergänzenden Angaben zu den Vorsorgeaufwendungen in die Anlage Vorsorgeaufwand verschoben.

* Für die Anwendung der Zinsschranke (§ 4h EStG) wurde eine weitere Anlage zur Steuererklärung aufgelegt (sogenannte Anlage Zinsschranke). Die Anlage ist nur dann auszufüllen, wenn die Zinsaufwendungen die Zinserträge um mindestens 3 Millionen EUR übersteigen und/oder ein Zinsvortrag festgestellt wurde.