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Delegationsverfahren - Doppelversicherung

Delegationsverfahren:
Von einem Delegationsverfahren wird gesprochen, wenn der verantwortliche behandelnde Arzt einen nichtärztlichen Psychotherapeuten einschaltet. Jeder Versicherte bekommt eine festegelegte Anzahl (nach Versicherung und Tarif) an Therapiesitzungen pro Kalenderjahr erstattet.

Doppelversicherung:
Bei einer Doppelversicherung wird eine Sache gegen die gleiche Gefahr bei mehreren Versicherungen versichert; des Weiteren, wenn die Versicherungssummen in der Schadensversicherung den tatsächlichen Versicherungswert übersteigen.

   

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