Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich daraus, wenn ein Apotheker einen Teil des Gebäudes, in dem er seine Apotheke betreibt, an eine Arztpraxis vermietet? Muss in diesem Fall nur der betrieblich genutzte Teil oder das ganze Objekt dem Betriebsvermögen zugeordnet werden? Von der Beantwortung dieser Frage ist unter anderem abhängig, ob die Vermietungseinnahmen als Einnahmen aus Gewerbebetrieb oder aus Vermietung und Verpachtung eingestuft werden.
Der Bundesfinanzhof ordnete jüngst eine Arztpraxis dem notwendigen Betriebsvermögen einer Apotheke zu, da sie geeignet war, den Betrieb zu fördern, und im Streitfall eine eindeutig erkennbare Widmungsentscheidung vorlag.
- Erbbaurecht - Entnahme aus dem Betriebsvermögen
- Freiberufler: Wann gehört Beteiligung an Kapitalgesellschaft zum Betriebsvermögen?
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