Erhalten Kapitalanleger Entschädigungszahlungen für Verluste, die aufgrund von Beratungsfehlern im Zusammenhang mit einer Wertpapier-Kapitalanlage geleistet werden, unterliegen diese Zahlungen der Abgeltungsteuer.
Dies setzt allerdings einen unmittelbaren Zusammenhang zu einer einzelnen Transaktion voraus, bei der ein konkreter Verlust entstanden ist oder ein steuerpflichtiger Gewinn vermindert wird.
Ob die jeweilige Zahlung freiwillig erfolgt oder gerichtlich veranlasst ist, spielt keine Rolle.
BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Az. IV C 1 - S 2252/08/ 10004, Tz 83
- Anpassung der Regeln zur Abgeltungsteuer
- Umzugskosten: Nur bei beruflicher Veranlassung abzugsfähig
- Aufwendungen für die Bewertung eines Grundstücks
- Krankengeld: Ohne Zusatzversicherung besteht ab 2009 kein Anspruch
- Lebensversicherungen noch in 2011 abschließen