Der Sonderausgabenabzug von Schulgeldzahlungen wurde durch das JStG 2009 mit Wirkung ab dem 1.1.2008 europarechtskonform ausgestaltet und neu geregelt. Die OFD Münster gibt über das BMF-Schreiben (9.3.09, IV C 4 - S 2221/07/0007, BStBl I 09, 487) hinaus umfangreiche Hinweise. Das beinhaltet:
Zuwendungen ab dem VZ 2008
* Begünstigte Schulen im Inland, EU/EWR-Ausland und im Drittland
* Erforderlicher Nachweis
* Entgelt i.S. des § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
* Vertragspartner der Privatschule
* Sonderungsverbot
Rechtslage/Übergangsregelung für VZ bis 2007
* Inländische Privatschulen
* Privatschulen im EU/EWR-Ausland sowie im Drittland
(OFD Münster 3.2.10, akt. Kurzinfo ESt 30/2005)
- OFD Münster - Neuregelung der Schulgeldzahlungen durch das JStG 2009
- Schulgeld: Sonderausgabenabzug ist unabhängig vom Vertragspartner
- Spenden an EU-Organisationen
- Sonderausgaben: Auslandsspenden sind abzugsfähig
- Jahressteuergesetz 2009: Erneut viele steuerrechtliche Änderungen geplant