EmediateAd Arbeitslosenversicherung Beitrag - Beitragsbemessungsgrenze
                 

 

Arbeitslosenversicherung Beitrag - Beitragsbemessungsgrenze

Der aktuelle Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt bei 3,3 %.

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung zur Sozialversicherung ab den 1.1.2008 ist folgendermaßen:

  • monatlich 5.300 Euro (West), im Jahr 63.600 Euro
  • monatlich 4.500 Euro (Ost), im Jahr 54.000 Euro

   

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