Der aktuelle Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung liegt bei 3,3 %.
Die Beitragsbemessungsgrenze für die Arbeitslosenversicherung zur Sozialversicherung ab den 1.1.2008 ist folgendermaßen:
- monatlich 5.300 Euro (West), im Jahr 63.600 Euro
- monatlich 4.500 Euro (Ost), im Jahr 54.000 Euro
- Rentenversicherung Beitrag - Beitragsbemessungsgrenze
- Krankenversicherung Beitragssatz zum 1. Juli um 0,6 Prozent gesenkt
- Arbeitslosenversicherung für Selbstständige: Auch ab 2011 möglich - aber deutlich teurer
- Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2011 geplant
- Höhere Krankenkassenbeiträge ab 2011 geplant