Allgemeine Krankenhausleistungen:
Darunter versteht man alle Leistungen des Krankenhauses, die für eine medizinisch notwendige und ausreichende Versorgung des Patienten erforderlich sind. Kosten allgemeiner Krankenhausleistungen fallen für Verpflegung, Pflege, Arzneimittel, die Unterkunft in der allgemeinen Pflegeklasse, für ärztliche Leistungen sowie für die vom Krankenhaus veranlassten Leistungen Dritter und die erforderliche Mitaufnahme einer Begleitperson des Patienten an.
Alterungsrückstellung:
Bei zunehmendem Alter hat der Krankenversicherte mit steigenden Versicherungsleistungen zu rechnen. Der Beitrag wird so kalkuliert, dass er auch bei steigendem Alter gleich bleibt. Ein Teil des in jüngeren Jahren zu zahlenden Beitrages wird zur Bildung einer Alterungsrückstellung verwendet. Zur Finanzierung der erhöhten Leistungen wird diese dann später herangezogen wird.
Arbeitgeberzuschuss:
Arbeiter und Angestellte, die aufgrund des Überschreitens der Jahresarbeitentgeldgrenze nicht der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht unterliegen, erhalten vom Arbeitgeber einen Zuschuss zu ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken- u. Pflegeversicherung. Der Arbeitgeberzuschuss für privat Krankenversicherte beträgt die Hälfte des durchschnittlichen Höchstbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung, aber maximal die Hälfte des tatsächlich zu zahlenden Beitrages. Dabei berücksichtigt er auch Beiträge für ein Krankenhaustagegeld bzw. für etwaige Wahlleistungen im Krankenhaus.
Arbeitsunfähigkeit:
Wenn eine versicherte Person ihren Beruf nach medizinischem Befund vorübergehend nicht ausführen kann, liegt eine Arbeitsunfähigkeit liegt
Arzneimittel:
Aufwendungen für Arzneimittel werden im tariflichen Umfang erstattet, wenn diese ärztlich verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Je nach Tarif werden auch Arzneimittel erstattet, die von Heilpraktikern verordnet werden. Nähr- u. Stärkungsmittel sowie kosmetische Mittel werden nicht erstattet, auch wenn sie medizinisch notwendig sind.
Auslandsreise-Krankenversicherung:
Gesetzlich Versicherte besitzen auf Auslandsreisen in der Regel nur über einen eingeschränkten oder keinen Versicherungsschutz. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung kann diese Lücke schließen. Eine solche Versicherung sieht eine Erstattung der Behandlungskosten bei Reisen im europäischen und außereuropäischen Ausland vor. Zu den zu erstattenden Leistungen zählt die ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- u. Verbandmittel, die Kosten eines stationären Krankenhausaufenthaltes, die Krankentransportkosten zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus und Kosten einer schmerzstillenden Zahnbehandlung. Weiterhin enthalten ist der Auslandsrücktransport, auch im Todesfall. Meist wird eine Kostenerstattung von bis zu 100% gewährt.
- Entgeltliche Verpachtung: Entgeltliche Verpachtung von Praxiseinrichtung und Personal umsatzsteuerpflichtig
- BAP - Befreiung von der Krankenversicherungspflicht - Beitragsanpassung - Beitragsbemessungsgrenze - Beitragskalkulation - Beitragsrückerstattung - Besondere Versicherungsbedingungen -
- Ehegattennachversicherung - Eigenanteile - Einmalbeitrag - Einbettzimmer oder Zweibettzimmer - Entbindungspauschale - Ergänzungsversicherung - Ersatzkassen - Ersatz-Krankenhaustagegeld - Erstattungszusage
- Versicherungsfall - Vollversicherung - Vorsorgeuntersuchungen
- Härtefallregelung - Haushaltshilfe - Heilmittel - Heilpraktiker - Hilfsmittel