Aktiengesellschaft: Kein Anspruch auf „Gleichbehandlung“ bei pflichtwidrigem Handeln des Vorstands - Auf ein pflichtwidriges Handeln des Vorstands einer Aktiengesellschaft zugunsten eines einzelnen Aktionärs kann ein anderer Aktionär keinen Anspruch auf eine – ebenso pflichtwidrige – „Gleichbehandlung“ stützen.Diese Klarstellung traf der Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter machten deutlich, dass die geforderte „Gleichbehandlung im Unrecht“ auf eine erneute Verletzung der Pflichten des Vorstands hinausliefe. Dies könne vom Vorstand nicht gefordert werden (BGH, II ZR 184/06).
- Zusatzleistung: Anspruch auf Abschlagszahlung auch ohne Vereinbarung über Höhe der Vergütung
- Aktiengesellschaft: Aufsichtsrat haftet persönlich für sittenwidriges und betrügerisches Verhalten des Vorstands
- Kindesunterhalt: Erwerbsbemühungen trotz Umschulung?
- Streikrecht: BAG erlaubt streikbegleitende „Flashmob-Aktion“
- Streikrecht: BAG erlaubt streikbegleitende „Flashmob-Aktion“