Die Lohnsteuererklärung bzw. Einkommensteuererklärung 2009 muss bei pflichtveranlagten Personen bis zum 31.05.2010 beim Finanzamt eingehen. Wurde ein Steuerberater beauftrat die Erklärung einzureichen, dann beträgt die Frist automatisch 31.12.2010. Beide Fristen sind auf Antrag verlängerbar.
- Abgabefristen 2009 - § 149 AO
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