Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nach § 35a Abs. 3 EStG kann auch für Erd- und Pflanz- sowie Bauarbeiten an einer Mauer im Garten eines selbstbewohnten Hauses gewährt werden. Nach einem Urteil des BFH ist insoweit ohne Bedeutung, ob die Grünanlage neu angelegt, ein naturbelassener Garten umgestaltet wird oder eine Stützmauer an der Grenze zum Nachbargrundstück errichtet werden. Dabei handelt es sich bei Erd- und Pflanzarbeiten im Garten nicht um hauswirtschaftliche Verrichtungen, die als haushaltsnahe Dienstleistungen mit bis zu 4.000 EUR begünstigt sind, sondern um handwerkliche Tätigkeiten mit einem Abzug von bis zu 1.200 EUR. Diese Tätigkeiten weisen keine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung auf, weil sie über die übliche hauswirtschaftlich geprägte Pflege des Gartens etwa bei Rasenmähen hinausgehen. weiter lesen »
Der BFH hat sich jetzt in zwei Urteilen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung damit beschäftigt, welches FA für den Gewerbesteuer-Messbetrag der Gesellschaft und welches für die Anrechnung der Steuerermäßigung nach § 35 EStG auf die einzelnen Mitunternehmer zuständig ist. Das Feststellungs-FA hat lediglich zu prüfen, ob eine Mitunternehmerstellung vorliegt. Ob und inwieweit für den Beteiligten eine Anrechnung möglich ist, bleibt insoweit ohne Bedeutung, sodass sich die Bindungswirkung eines Feststellungsbescheids nur auf die einzelnen Mitunternehmer erstreckt. weiter lesen »
Der BFH hatte jüngst entschieden, dass Zivilprozesskosten sowohl für den Kläger als auch den Beklagten unabhängig vom Gegenstand des Verfahrens außergewöhnliche Belastungen sind, wenn das Verfahren eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (S. AStW 11, 583). Die Urteilsbegründung, wonach Ansprüche regelmäßig nur gerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren sind und eine Person das Prozesskostenrisiko daher nicht freiwillig übernimmt, ließ darauf schließen, dass hierunter nicht nur die Kosten für Zivilprozesse, sondern auch für Verwaltungs-, Sozial-, Straf- und privat veranlasste Finanzgerichtsverfahren fallen. weiter lesen »
Der BFH hat sich in zwei Urteilen mit der Bemessung der Einkommensgrenze von Kindern über 18 Jahre, die sich in der Berufsausbildung befinden, beschäftigt. Diese Entscheidungen sind bis 2011 relevant. Ab 2012 entfällt die Einkünfte- und Bezügegrenze von 8.004 EUR durch das Steuerentlastungsgesetz 2011. Eltern erhalten ab diesem Zeitpunkt die Steuerprivilegien, Riester-Zulage und Kindergeld für ihre Sprösslinge über 18 Jahren in Berufsausbildung unabhängig von den Einkünften (vgl. AStW 2012, 93 ff.). weiter lesen »
Ein nachträglich festgesetztes Kindergeld begründet keinen Anspruch auf Herabsetzung der Einkommensteuer durch den Ansatz der Kinderfreibeträge. Nach einem aktuellen Urteil des Niedersächsischen FG fehlt es in diesem Fall im Verhältnis zwischen Kindergeld und Einkommensteuer am Verhältnis Grundlagen- zu Folgebescheid. Es liegt kein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 AO vor. Hierzu muss sich der Sachverhalt in der Weise ändern, dass nunmehr der neue anstelle des zuvor verwirklichten Sachverhalts der Besteuerung zugrunde zu legen ist. Die nachträgliche Festsetzung oder Zahlung von Kindergeld kann den Abzug von Freibeträgen nach § 32 Abs. 6 EStG aber nicht begründen. weiter lesen »
Durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 sind die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes ab 2012 für die steuerliche Berücksichtigung bis zum 25. Geburtstag unbeachtlich. Nunmehr werden die Kinder ohne Einkommensprüfung grundsätzlich bis zum Abschluss der erstmaligen Berufsausbildung oder des Erststudiums berücksichtigt. Darüber hinaus werden Kinder nur noch berücksichtigt, wenn einer der Grundtatbestände des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a - 2d EStG erfüllt ist. Das sind neben der Berufsausbildung: weiter lesen »
Heiratet die allein mit einem Kind in einem Haushalt lebende Mutter und wohnt diese noch nicht mit dem Ehemann zusammen, steht ihr im Jahr der Heirat der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zeitanteilig bis einschließlich des Monats der Heirat zu. Ab dem Folgemonat entfällt dieser. Das FG Berlin-Brandenburg hält dies für verfassungskonform, weil der Gesetzgeber einen Einschätzungsspielraum hinsichtlich der Fallgruppen hat, die von dessen Gewährung ausgeschlossen werden. weiter lesen »
Wird eine Immobilie gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten in eine vermögensverwaltende Grundstücksgemeinschaft mit Vermietungseinkünften eingebracht, so liegen Anschaffungsvorgänge auch insoweit vor, als sich die zuzurechnenden Anteile der Gesellschafter am Grundstück erhöht haben. Das gilt auch für eine Kreditverbindlichkeit, die als Gegenleistung für die Einbringung übernommen wird. Das stellt nach einem Urteil des BFH und gegen die Ansicht von FA und FG auch dann keinen Gestaltungsmissbrauch dar, wenn das Darlehen ursprünglich aufgenommen wurde, um ein privat genutztes Gebäude damit zu finanzieren. Im zugrunde liegenden Fall gründeten Eheleute eine GbR. Der Ehemann brachte sein vermietetes Mehrfamilienhaus ein und die GbR übernahm im Gegenzug die weiteren Zins- und Tilgungsverpflichtungen, die er zuvor zur Finanzierung des selbstgenutzten Einfamilienhauses aufgenommen hatte. weiter lesen »
Nach einem Beschluss des FG Saarland im Verfahren über die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ist zweifelhaft, ob Gutschriften und Zahlungen an den Anleger in einem Fall von Anlagebetrug als Kapitalrückzahlung oder als Zufluss einkommensteuerbarer Erträge anzusehen sind. Dabei verweist das FG auf die BFH-Rechtsprechung zu Anlagebetrugsfällen. Diese basiert auf der Überlegung, dass gegen Entgelt überlassenes Kapital bei Zufluss von Gutschriften oder Zahlungen vom Betrüger zu Einkünften nach § 20 EStG führt. Anzusetzen ist jede Vermögensmehrung, die bei wirtschaftlicher Betrachtung Entgelt für die Kapitalnutzung ist. Dabei ist unerheblich, ob die Beträge tatsächlich erwirtschaftet waren und ob Anleger einen zivilrechtlich durchsetzbaren Anspruch besaßen. Auch wenn beim Schneeballsystem aus dem Kapital anderer Betrogener oder dem selbst einbezahlten Geld Scheinrenditen gezahlt werden, liegen Einkünfte vor. weiter lesen »
Laut BFH-Rechtsprechung des vergangenen Jahres gehören Erstattungszinsen beim Empfänger in den nichtsteuerbaren Bereich und daher nicht mehr zu den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese Rechtsauffassung wurde jedoch zügig über das Jahressteuergesetz 2010 rückwirkend in allen noch nicht bestandskräftigen Fällen wieder ausgehebelt. Das FG Münster hält es für ernstlich zweifelhaft, ob der geänderte § 20 Abs. 1 Nr. 1 auch Erstattungszinsen erfassen darf, weil im Gegenzug Nachzahlungszinsen steuerlich nicht abgezogen werden können und die Kapitaleinnahmen durch § 12 Nr. 3 EStG dem steuerbaren Bereich entzogen bleiben. weiter lesen »
Der BFH hatte unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung jüngst entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht mehr als eine regelmäßige Arbeitsstätte haben kann. Nur dann kann er sich nämlich auf die immer gleichen Wege einstellen und so - durch Fahrgemeinschaften, öffentliche Verkehrsmittel oder Wohnsitzwahl - auf eine Minderung der Wegekosten hinwirken. Nach der neuen Vorgabe ist die regelmäßige Arbeitsstätte maximal eine betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, der das größte Gewicht der Gesamttätigkeit zukommt. Dadurch haben insbesondere Außendienstmitarbeiter und Arbeitnehmer mit Tätigkeiten an verschiedenen Betriebsstätten höchstens noch eine Arbeitsstätte, zu der sie regelmäßig von der Wohnung aus unter Ansatz der Entfernungspauschale pendeln. weiter lesen »
Erfolgt ein Umbau von technischen Einrichtungen wie Heizungsanlage, Elektroinstallationen oder Fenstern auf Kosten des Mieters, wird dieser wirtschaftlicher Eigentümer. Die Aufwendungen sind von ihm als bewegliche Wirtschaftsgüter zu aktivieren. Die AfA für die technischen Einrichtungen als Mieterein- und umbauten bemisst sich in diesem Fall nach einem aktuellen Urteil des FG Sachsen gemäß § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG nach einer gegenüber dem Gebäude kürzeren technischen und wirtschaftlichen Nutzungsdauer, wenn die Verwendung bei Beendigung des Mietverhältnisses ausgeschlossen ist. weiter lesen »
Grundsätzlich sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung nicht abzugsfähig. Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein “anderer” Arbeitsplatz zur Verfügung, können Aufwendungen begrenzt abgezogen werden. weiter lesen »
Gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Voraussetzung für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH entweder das Bestehen einer betragsmäßig ungewissen, dem Grunde nach aber bestehenden Verbindlichkeit oder die hinreichende Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer ungewissen Verbindlichkeit. weiter lesen »
Der Begriff Abfärbetheorie bezeichnet im Einkommensteuerrecht die Umqualifizierung einer Einkunftsart in eine andere. Grundsätzlich wird eine von einer Personengesellschaft ausgeübte Tätigkeit insgesamt als gewerblich angesehen, wenn auch nur ein Teil der Tätigkeit gewerblich ausgeführt wird. Es genügen geringfügige gewerbliche Einkünfte um auch alle übrigen Einkünfte zu gewerblichen umzuqualifizieren, also auf diese abzufärben. weiter lesen »
Im Betriebsvermögen gehaltene Aktien und Investmentfonds mit einer Aktienquote ab 50,1 % können im Falle einer voraussichtlich dauernden Wertminderung zulasten des Gewinns gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf ihren niedrigeren Teilwert abgeschrieben werden. Diese Bedingung sieht der BFH bereits dann als erfüllt an, wenn der Kurs zum Geschäftsjahresende einmalig um mindestens 5 % unter den Kaufkurs plus Anschaffungsnebenkosten gesunken ist. Der Teilwert richtet sich dabei grundsätzlich ausschließlich nach dem Börsenkurs am Bilanzstichtag. Eine spätere Kursentwicklung ist irrelevant. Mit dieser nur minimalen Bagatellgrenze widerspricht der BFH der Verwaltungsauffassung, wonach die Teilwert-AfA bei Bilanzaufstellung nur gelingt, wenn der Börsenkurs am Bilanzstichtag um mehr als 40 % unter dem Kurs bei Erwerb liegt oder an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen jeweils um mehr als 25 % unter die Anschaffungskosten gesunken ist. Zudem soll eine Kurserholung bis zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung berücksichtigt werden. weiter lesen »
Standardsoftware wie Textverarbeitungs-, Tabellenkalkulations- oder Datenbankprogramme sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Landesfinanzdirektion (LFD) Thüringen weist darauf hin, dass deshalb keine Begünstigung nach dem InvZulG in Betracht kommt und verweist auf die BFH-Rechtsprechung. Hiernach sind Computerprogramme grundsätzlich unkörperlicher Natur, auch wenn sie auf Datenträgern gespeichert werden. Auch mit Rücksicht auf die EDV-Entwicklung oder die zunehmende Bedeutung von Software ergibt sich nichts anderes. Diese Einstufung hat über die Investitionszulage hinaus in der Praxis große Bedeutung, wenn sich Selbstständige betriebliche PC-Programme anschaffen: weiter lesen »
In einem Urteil zur Rezeptur eines neu entwickelten Pflanzenschutzmittels hat der BFH folgende Bilanzierungsgrundsätze aufgestellt. weiter lesen »
Zur Berechnung der Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeits- bzw. Betriebsstätte maßgebend. Eine längere Strecke kann jedoch geltend gemacht werden, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird. Nach einem aktuellen Urteil des FG Rheinland-Pfalz ist für die Berechnung der Entfernungspauschale die kürzeste Straßenverbindung auch dann zugrunde zu legen, wenn sie nicht kostengünstiger ist als die billigere Alternative über die Autobahn. Im zugrunde liegenden Fall dauerte die kürzere Strecke unter Benutzung der Fähre neun Minuten länger als die Fahrt über die Autobahn und sie war teurer. Zudem war die Strecke über die Landstraße aufgrund der Fährkosten teurer. weiter lesen »
Nach Ansicht des BFH sind Nicht-Bilanzierende verpflichtet, der Einkommensteuererklärung eine Gewinnermittlung auf der amtlich vorgeschriebenen Anlage EÜR beizufügen. Das gilt auch dann, wenn Teile der Rechtsprechung sowie der Literatur eine Aufforderung zur Belegeinreichung verneinen, sollte sich die Pflicht nicht aus dem Gesetz ergeben. Sie kann aber wirksam durch Rechtsverordnung begründet werden. Dafür besteht in § 51 Abs. 1 Nr. 1a EStG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage. Hiernach können Rechtsverordnungen über die Unterlagen, die den Erklärungen beizufügen sind, erlassen werden, soweit dies der Gleichmäßigkeit der Besteuerung oder der Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens dient. weiter lesen »
Das Kabinett hat am 7.12.2011 den Entwurf eines Gesetzes zum Abbau der kalten Progression beschlossen. Kalte Progression ist die Bezeichnung für eine Steuermehrbelastung, die dann eintritt, wenn Lohnsteigerungen lediglich einen Inflationsausgleich bewirken und der Einkommensteuertarif nicht der Inflationsrate angepasst wird. Das Gesetz soll 2013 und 2014 zur abmildernden Wirkung der kalten Progression führen. Der geplante Ausgleich im Volumen von insgesamt 6 Mrd. EUR pro Jahr erfolgt in den beiden Jahren in zwei Schritten, indem die Progressionstabelle in § 32a EStG entsprechend angepasst wird: weiter lesen »
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
Die Festsetzung der Einkommensteuer wird zu acht Punkten nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AO nur vorläufig vorgenommen: weiter lesen »
Hinsichtlich einer Investitionszulage können Wohnungen auch fremden Wohnzwecken dienen, wenn sie mehr als ein Jahr leer stehen. Nach dem Urteil des BFH ist insoweit zwischen Investitionszulage und Sanierungsförderung nach § 7k EStG zu unterscheiden. Die Zulage setzt nicht voraus, dass der Investor das Gebäude zu Wohnzwecken überlässt, ausreichend ist, dass leer stehende Räume Wohnzwecken dienen. Dem steht nicht entgegen, dass der Inhaber auch bereit war, sie als Anlageobjekte zu verkaufen. So macht etwa § 7 Abs. 4 EStG die AfA davon abhängig, ob ein Gebäude Wohnzwecken dient, was während eines Leerstandes erfüllt ist. weiter lesen »
Innerhalb kürzester Zeit haben sich gleich vier FG mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit die Benutzung einer Steuersoftware Auswirkung auf das Verschulden des Steuerpflichtigen hat und damit zum Ausschluss der Änderung wegen neuer Tatsachen zugunsten des Nutzers führt. Die Zunahme der Urteile ist wohl dem Umstand geschuldet, dass immer mehr Bürger den PC statt den Papierform verwenden. weiter lesen »
Ein zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten als Voraussetzung für die unbeschränkte deutsche Einkommensteuerpflicht liegt nach einem Urteil des BFH auch dann vor, wenn innerhalb dieser sechs Monate kurzfristige Unterbrechungen vorlagen. Grundsätzlich kommt es dabei auf die objektive Dauer unabhängig von subjektiven Vorstellungen und Plänen des Steuerpflichtigen an. Die Frist, die bei einer Überschreitung rückwirkend auf den ersten Aufenthaltstag als Anknüpfungspunkt für die unbeschränkte Steuerpflicht dient, muss nicht innerhalb eines Kalenderjahres überschritten werden, da der 31. Dezember keine Zeitgrenze für den jeweiligen zeitlich zusammenhängenden Aufenthalt darstellt. weiter lesen »